Laut Beschluss von Bund und Länder vom 19. Januar 2021 sind höherwertige Masken nicht nur für öffentliche Verkehrsmittel und Geschäfte, sondern auch für Gottesdienste verpflichtend vorgeschrieben!
Das können OP-Masken, FFP2 Masken oder auch KN95 Masken sein.
Eine Teilnahme am Gottesdienst mit einfachen Stoffmasken ist somit nicht mehr erlaubt.
Wir bitten Sie diese neue Vorschrift unbedingt zu berücksichtigen.
Schärfere Maskenpflicht
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